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 Lohnt sich der Einspruch gegen Ihren Parkverstoß?

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Mit welchem Fahrzeugtyp waren Sie unterwegs?

Wie lange haben Sie schon Ihren Führerschein?

Haben Sie bereits Punkte in Flensburg?

Sind Sie auf Ihren Führerschein angewiesen (z.B. beruflich)?

Sind Sie bereits von der Behörde angeschrieben worden, welches Schreiben haben Sie zuletzt erhalten?

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Einspruch Bußgeldbescheid – warum er sich lohnt

Auch Behörden machen Fehler

Im Einzelfall kann der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid durchaus erfolgreich sein, denn auch Behörden machen Fehler. Die Fehlerquote, insbesondere bei einem Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, ist relativ hoch. Wie hoch die Erfolgsaussichten bei einem Einspruch tatsächlich sind, lässt sich für Laien nur schwer bis gar nicht erkennen. Die langjährige Erfahrung im Verkehrsrecht ermöglicht es den Anwälten für Verkehrsrecht eine zuverlässige Ersteinschätzung darüber, wie hoch die Chancen in Ihrem individuellen Fall stehen. Sie wissen, welche Angriffspunkte in bereits gewonnen Verfahren zu einer Einstellung des Bußgeldverfahrens geführt haben. Auch wissen sie, welche Bedingungen z.B. für eine Abwandlung von einem Fahrverbot zu einem höheren Bußgeld gegeben sein müssen. Rechtsanwälte für Verkehrsrecht sind mit allen möglichen Szenarien bestens vertraut. Die tatsächliche Aktenlage ist entscheidend dafür, ob ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erfolgreich durchgesetzt werden kann. Im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung liegen möglicherweise noch nicht alle benötigten Informationen vor. Daher kann eine Erfolgsgarantie nicht gegeben werden. Wir können Ihnen aber garantieren, dass jeder einzelne Anwalt für Verkehrsrecht aus unserer Vermittlung sein Bestes geben wird, um Ihren Fall zu gewinnen.

 

Einspruchsfrist Bußgelbescheid: Lassen Sie keine Zeit verstreichen!

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten ist schnelles Handeln gefordert. Die Widerspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid beträgt 14 Tage ab Zustellung. Das bedeutet, sie beginnt ab dem Tag, an dem der Bote Ihnen den Bescheid zugestellt hat. Der Inhalt ist für gewöhnlich ein angedrohtes Fahrverbot, Punkte in Flensburg, ein Bußgeld oder eine Kombination der Strafen, abhängig davon, welcher Tatvorwurf Ihnen zur Last gelegt wird. Verzichten Sie auf den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid oder kümmern sich nicht rechtzeitig darum, wird er automatisch nach Ablauf der Frist rechtsgültig. In der Regel ist ab diesem Zeitpunkt eine Anfechtung der Sanktionen nicht mehr möglich. Verlieren Sie also keine Zeit und lassen Sie direkt prüfen, ob sich ein Einspruch lohnt. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Ihrer Nähe unterstützt Sie gerne im Einspruchsverfahren.

 

Wer trägt die Kosten für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?

Verfügen Sie über eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung übernimmt diese in aller Regel die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit sowie die Gerichts- und Verfahrenskosten im Bußgeldverfahren. Um die Deckungszusage kümmert sich Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Prüfen Sie vorab, wie hoch der vereinbarte Eigenanteil in Ihrer Versicherungspolice ist. Grundsätzlich entstehen Kosten, wenn Sie einen Rechtsanwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragen. Verfügen Sie über keine Rechtsschutzversicherung, die auch das Verkehrsrecht abdeckt, erhalten Sie im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung einen groben Überblick darüber, welche Kosten auf Sie zukommen können und ob das Kostenrisiko dem zu erwarteten Nutzen gegenüber angemessen erscheint. Auch wenn ein drohendes Fahrverbot abgewehrt werden kann, zahlen Sie das Bußgeld in jedem Fall selbst. Dieses ist durch die Rechtsschutzversicherung nicht abgedeckt!

 

Kostenfreie Ersteinschätzung

  1. Füllen Sie in wenigen Klicks unser Online-Formular aus und übermitteln uns damit die wichtigsten Informationen vorab. Wichtige Informationen sind zum Beispiel Art und Umfang des Verstoßes, der aktuelle Stand des Verfahrens oder Ihre Kontaktdaten für die Rückmeldung.
  2. Nachdem Sie das Online-Formular ausgefüllt und abgesendet haben melden wir uns zeitnah mit einer kostenlosen Ersteinschätzung bei Ihnen. Hier erfahren Sie direkt, ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich sein könnte. Bis zu diesem Zeitpunkt entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
  3. Nach der kostenlosen Ersteinschätzung können Sie direkt entscheiden, ob Sie den Anwalt für Verkehrsrecht in Ihrer Nähe mit dem Mandat beauftragen wollen. Bedenken Sie für Ihre Entscheidungsfindung bitte, dass die Einspruchsfrist nur 14 Tage beträgt.
  4. Haben Sie Ihrem ausgewählten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht mit der Vertretung im Einspruchsverfahren beauftragt, werden umgehend alle weiteren Maßnahmen eingeleitet. Notwendige Maßnahmen betreffen die zuständige Behörde, bei der ein Einspruch eingelegt werden und Akteneinsicht beantragt werden muss. Natürlich werden Sie über den aktuellen Stand regelmäßig informiert. Die Kommunikation erfolgt hierbei vorzugsweise per E-Mail sowie telefonisch. Das Aufsuchen der Kanzlei ist in der Regel nicht notwendig.
 

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