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Häufig gestellte Fragen

Gegen welche Verstöße kann ein Einspruch eingelegt werden?

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid können Sie einlegen, wenn

  • Ihnen eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen wird
  • Sie im Rahmen einer Abstandsmessung aufgefallen sind
  • Ihnen ein Rotlichtvergehen (rote Ampel überfahren) vorgeworfen wird
  • Sie wegen Alkohol- oder Drogenvergehen einen Bußgeldbescheid erhalten haben
  • Ihnen ein Handyverstoß vorgeworfen wird
  • Ihnen ein Verstoß gegen Lenk- und Ruhezeiten vorgeworfen wird

In allen genannten Fällen können Sie sich durch einen Anwalt für Verkehrsrecht vertreten lassen.

 

In welcher Zeit muss ein Einspruch eingelegt werden?

Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist ab dem Tag der Zustellung bis zu 14 Tagen möglich. Mit untätigem verstreichen der Frist wird der Bußgeldbescheid in der Regel rechtskräftig und ein erfolgreicher Einspruch unwahrscheinlich.

 

Wie funktioniert der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?

Zunächst sollten Sie über unser Online-Formular prüfen lassen, ob in Ihrem Fall die Aussicht darauf besteht, dass Ihr Einspruch erfolgreich durchgesetzt werden kann. Der Einspruch selbst wird nach der Erteilung eines entsprechenden Mandates durch einen Anwalt für Verkehrsrecht eingelegt. Der Einspruch funktioniert wie folgt:

  • Beantworten Sie die Fragen zum Tatvorwurf in unserem Online-Formular.
  • Ein erfahrener Anwalt aus Ihrer Region prüft anhand Ihrer Angaben die Aussicht auf einen erfolgreichen Einspruch und teilt Ihnen die vorläufige Einschätzung mit.
  • Sie erteilen dem Anwalt für Verkehrsrecht das Mandat und er kümmert sich um alles Weitere.

 

Was kostet eine Ersteinschätzung über Verkehr und Recht?

Die Ersteinschätzung ist für Sie absolut kostenfrei. Erst wenn ein Mandat erteilt wird, fallen Kosten an. Eine grobe Kostenschätzung für ein Einspruchsverfahren erhalten Sie gleich zu Beginn.

 

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Prüfen Sie, ob Ihre Rechtschutzversicherung den Punkt Verkehr abdeckt und wie hoch Ihre Selbstbeteiligung ist. Auf Basis der Kostenschätzung können Sie entscheiden, ob Sie den Fall an Ihre Rechtsschutzversicherung melden und sie damit in Anspruch nehmen. Von einer Deckungszusage wird im Regelfall ausgegangen.

 

Wie stehen die Chancen für einen erfolgreichen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?

Zahlreiche Bußgeldbescheid sind fehlerhaft auf und die Aussicht auf Erfolg kann als positiv gewertet werden. Hierzu können die Rechtsanwälte für Verkehrsrecht zunächst nur eine Vorab-Schätzung aufgrund Ihrer gemachten Angaben abgeben. Erst nach erfolgter Akteneinsicht kann eine abschließende Aussage dazu getroffen und alles Notwendige in die Wege geleitet werden. Hierzu ist die Erteilung eines Mandates notwendig, da nur dann die Akteneinsicht beantragt werden kann. Bei einem fehlerhaften Bußgeldbescheid kann sowohl eine Einstellung des Verfahrens als auch die Milderung einer Strafe erreicht werden. Ausschlaggebend sind verschiedene Faktoren, die individuell zu beurteilen sind.

 

Wie läuft die Kommunikation mit dem Anwalt für Verkehrsrecht?

Um Zeit und Kosten zu sparen, erfolgt die Kommunikation vorzugsweise per E-Mail und telefonisch. Gleichzeitig erlaubt eine unkomplizierte Kommunikation den schnellen Austausch von Informationen, ohne dass Sie zeitlich gebunden sind. Termine vor Ort in der Kanzlei während Ihrer Arbeitszeit entfallen dabei vollständig.

 

Wie können die benötigten Unterlagen an den Rechtsanwalt übermittelt werden?

Die Unterlagen Sie können ganz einfach per E-Mail an den Anwalt für Verkehrsrecht, den Sie mit Ihrer Vertretung beauftragt haben, senden. Einfach die Dokumente einscannen und abschicken. Zahlreiche Apps können Sie hierbei unterstützen, so dass ein physischer Scanner nicht unbedingt notwendig ist. Einfach. Schnell. Online.

 

Ist ein Besuch in einer Kanzlei unbedingt nötig?

Nein. Natürlich können Sie nach vorheriger Terminabsprache auch die mit dem Mandat beauftragte Kanzlei persönlich aufsuchen. Notwendig ist es jedoch nicht. Alle Absprachen und Dokumentübergaben können telefonisch und per E-Mail erledigt werden.

 

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